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- Beglaubigung deutscher Dokumente
Bedingungen für die Ausstellung:
- Der Inhalt des Dokumentes darf nicht gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen oder Dritten schaden.
Erforderliche Unterlagen:
- Das Originaldokument (deutschsprachiges Dokument vom Landgericht beglaubigt)
- Identitätsnachweis (Reisepass oder Personalausweis)
- Im Falle der postalischen Zustellung: adressierter und frankierter Rückumschlag
- Gebühren (Herunterladen)
Anmerkungen:
Deutsche Dokumente müssen erst vom Landgericht (bitte mit dem Vermerk „nicht Apostille“ beantragen) bzw. der IHK Bayern/Baden-Württemberg beglaubigt werden und danach zur Beglaubigung der Unterschrift an unsere Abteilungen übergeben werden.
Für die Verarbeitung postalischer Anträge müssen die Bearbeitungsgebühr in bar und ein frankierter Rückumschlag beiliegen.
- Beglaubigte Abschriften
Bedingungen für die Ausstellung:
- Der Inhalt des Dokumentes darf nicht gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen oder Dritten schaden.
Erforderliche Unterlagen:
- Das Originaldokument und Kopien
- Identitätsnachweis (Reisepass oder Personalausweis)
- Gebühren (Herunterladen)
Anmerkungen:
Für Personen, die als Studierende im Konsularbezirk des Tunesischen Konsulats in München (Bayern und Baden-Württemberg) immatrikuliert sind, sind beglaubigte Abschriften für Dokumente mit Bezug zu ihrem Studium (Notenauszüge, Bescheinigungen, Praktika etc.) kostenlos.