Führungszeugnis

Beantragung eines Führungszeugnisses (B3)


 Bedingungen für die Ausstellung:
  • Der/die Antragstellende besitzt die tunesische Staatsbürgerschaft oder hat als Ausländer/in in Tunesien gewohnt. 
  • Konsularische Anmeldung 
Erforderliche Unterlagen: 
  • Antragsformular (vorschriftsgemäß ausgefüllt und unterschrieben) (Herunterladen)
  • Geburtsurkunde des/der Antragstellenden, im Original, nicht älter als 3 Monate oder Kopie des tunesischen Personalausweises
  • Gebühren (Herunterladen)
Diese Dienstleistung kann auch ohne persönliche Anwesenheit (online) über die Webseite des tunesischen Innenministeriums beantragt werden. Für die Beantragung über das Konsulat ist die persönliche Anwesenheit notwendig.
Die konsularische Anmeldung ist notwendig für die Wahrnehmung aller konsularischen Dienstleistungen. Die Gebühren müssen in bar entrichtet werden.




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