Geburtsurkunden

Geburtsurkunde

Voraussetzungen:

  • Der/die Antragstellende muss im Personenregister des tunesischen Konsulats in München gelistet sein. 
  • Nicht in Bayern/Baden-Württemberg Geborene können die Ausstellung einer Geburtsurkunde nur unter Vorlage eines Familienbuches beantragen.
  • Eintragung der Geburt muss im tunesischen Konsulat erfolgt sein.

Erforderliche Unterlagen:

  • Tunesischer Personalausweis oder Reisepass
  • Für nicht in Bayern/Baden-Württemberg Geborene: Familienbuch
  • Gebühren (Herunterladen)

Anmerkungen: 

Im Falle der Ausstellung durch Vorlage des Familienbuches kann die ausgestellte Geburtsurkunde nicht als Original anerkannt werden. 
Gebühr muss in bar entrichtet werden. Diese Dienstleistung kann postalisch beantragt werden. Für die Verarbeitung postalischer Anträge müssen die Bearbeitungsgebühr in bar und ein frankierter Rückumschlag beiliegen.


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