Familienbuch

Familienbuch

Voraussetzungen:

  • Einer der Eheleute besitzt die tunesische Staatsangehörigkeit.
  • Die Ehe muss in den Registern des Tunesischen Konsulats in München eingetragen worden sein oder wurde im Tunesischen Konsulat in München geschlossen.


Einzureichende Dokumente:

  • Internationale Eheurkunde (im Original), nicht älter als drei Monate
  • Aktuelle tunesische Geburtsurkunde beider Ehepartner im Original auf Arabisch und Französisch (nicht älter als drei Monate, nach Datum der Eheschließung ausgestellt)
  • Geburtsurkunden der Kinder
  • Sterbeurkunden der vor der Ehe verstorbenen Kinder
  • Jeweils ein (1) Passfoto der beiden Ehepartner
  • Gebühren (Herunterladen)

Anmerkungen: 

Gebühr muss in bar entrichtet werden. Diese Dienstleistung kann postalisch beantragt werden. Für die Verarbeitung postalischer Anträge müssen die Bearbeitungsgebühr in bar und ein frankierter Rückumschlag beiliegen.
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