Sterbefälle

Eintragung eines Sterbefalls

Voraussetzungen:

  • Der/die Verstorbene besitzt die tunesische Staatsbürgerschaft.
  • Der Sterbefall muss in unserem Konsularbezirk, (Bayern und Baden-Württemberg) eingetreten sein.


Einzureichende Dokumente:

  • Geburtsurkunde im Original, nicht älter als drei Monate
  • Internationale Sterbeurkunde im Original, nicht älter als drei Monate und von deutschen Behörden ausgestellt
  • Aktuelle Geburtsurkunde des/der Verstorbenen im Original
  • Personalausweis oder Kopie des Reisepasses des/der Verstorbenen
  • Gebühren (Herunterladen)

Anmerkungen:

Gebühr muss in bar entrichtet werden. Diese Dienstleistung kann postalisch beantragt werden. Für die Verarbeitung postalischer Anträge müssen die Bearbeitungsgebühr in bar und ein frankierter Rückumschlag beiliegen.

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